AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobiler Reifenservice Bernd Ridder

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Mobilen Reifenservice Bernd Ridder (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im folgenden „Kunde“) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt und der Anbieter diesen Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt. Die Kommunikation erfolgt per WhatsApp, Telefon, E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen.

3. Leistungen

Der Anbieter bietet folgende Leistungen an:

  • Montage und Demontage von Reifen
  • Räderwechsel
  • Reifenreparatur
  • Beratung zu Reifen und Felgen
  • Auswuchten von Reifen
  • Reifenentsorgung
  • Reifeneinlagerung
  • RDKS-Sensoren auslesen, programmieren, wechseln
  • Vertrieb von Reifen und Felgen
  • Vertrieb von KFZ Ersatzteilen, Zubehör und Serviceprodukte

Die genauen Leistungen werden in den Angeboten des Anbieters aufgeführt, diese sind auf der Internetseite beschrieben und veröffentlicht.

4. Preise und Zahlung

Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste des Anbieters, welche auf der Internetseite veröffentlicht sind. Individuelle Preise wie z.B. angefragte Reifen werden per Angebot schriftlich mitgeteilt. 

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung kontaktlos durch alle gängigen elektronischer Zahlungsmethoden wie z.B. V-Pay oder Apple Pay, PayPal, Debit- und Kreditkarten. Weiterhin ist es möglich, die Dienstleistungen und Produkte per Rechnung durch Banküberweisung oder mit PayPal zu begleichen. Das Zahlungsziel ist auf der Rechnung angegeben. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

 5. Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt nach Absprache zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Termin einzuhalten. Bei Verhinderung ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig zu informieren.

6. Leistungserbringung vor Ort nicht möglich

Sind Fahrzeuge so abgestellt bzw. umstellt, dass eine sorgfältige und gefahrlose Leistungserbringung nicht möglich ist und kann das Fahrzeug vom Kunden nicht direkt an eine andere passende Stelle verbracht werden, behält sich der Anbieter vor, die Leistungserbringung abzulehnen und eine No Show Gebühr in Rechnung zu stellen. 

Wenn das Fahrzeug durch Beschädigung oder Korrosion (z.B. des Fahrzeugrahmens bei Reifenwechsel) so stark beeinträchtigt ist, dass eine Leistungserbringung für den Anbieter risikobehaftet bzw. gefährlich wäre sowie eine weitere Beschädigung des Fahrzeugs angenommen werden muss, behalten wir uns auch in diesem Fall vor, die Leistungserbringung abzulehnen, sowie die No Show Pauschale in Rechnung zu stellen. 

7. No Show Gebühr 

Wird der Kunde zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort nicht angetroffen und ist binnen 15 Minuten ab vereinbartem Termin nicht vor Ort anwesend ist der Anbieter berechtigt, eine No-Show Pauschale von 15 Euro zu erheben.

8. Radeinlagerung

Der Anbieter bietet folgende Leistungen an:

  • Einlagerung von Reifen bzw. Rädern
  • Überprüfung des Zustands der eingelagerten Reifen
  • Abholung und Lieferung der Reifen (sofern vereinbart)

Zur Einlagerung der Reifen werden die Daten des Kunden, des Fahrzeugs und der Reifen dokumentiert. Ebenfalls wird der Zustand der Reifen ermittelt und ggf. der Status (Batterie etc.) der RDKS-Sensoren ausgelesen. Eine Reinigung der Räder ist bei der Einlagerung nicht Bestandteil.

Die maximale Einlagerungszeit beträgt eine Saison (Herbst -Frühling oder Frühling bis Herbst) jedoch nicht länger als 8 Monate. Sollte diese Zeit überschritten werden, kontaktiert der Anbieter den Kunden zur sofortigen Abholung. Falls keine Abholung erfolgt, behält sich der Anbieter vor, weitere Gebühren zu erheben und rechtliche Maßnahmen einzuleiten. 

Die Haftung für Schäden und Gebrauchsspuren an eingelagerten Rädern übernimmt der Anbieter grundsätzlich nur dann, wenn der Kunde dies durch geeignete Fotodokumentation belegen kann – siehe auch Punkt 9 Haftung.

Die eingelagerten Räder sind zum Zeitwert gegen Brand, Diebstahl und Beschädigungen durch Lager- und Transportschäden versichert – jedoch nicht gegen Verlust oder Schäden durch höhere Gewalt.

Es wird bei jeder Einlagerung bzw. Wiedereinlagerung ein Einlagerungsprotokoll durch den Anbieter erstellt und eine Abschrift/ Kopie dem Kunden als Nachweis ausgehändigt.

9. Haftung

Vorherige Fahrzeugschäden so wie Schäden an Reifen oder Felgen sind vor der Montage vom Kunden unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen. Mit einer Vorher-Nachher-Dokumentation durch Fotos ist der Kunde selbst verantwortlich Schäden unmittelbar nach der Montage dem Anbieter anzuzeigen. Für etwaige Schäden am Fahrzeug, an Reifen oder Felgen, die nach dem Verlassen des Anbieters aufzufinden sind, kann keine Haftung übernommen werden. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seinerseits verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

Die gilt ebenfalls für eingelagerte Räder.

10. Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Mängel sind vom Kunden unverzüglich zu melden. Der Anbieter hat das Recht, nachzubessern oder nachzuliefern. Für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Pflege durch den Kunden zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

11. Datenschutz

Der Anbieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung zu verwenden.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: 20.04.2025 

Mobiler Reifenservice Bernd Ridder

Lange Straße 20A

37696 Marienmünster

Email: info@riddersreifenservice.de 

Telefon: +49 1525 9346838 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE448817690

Verantwortlich für den Inhalt: Bernd Ridder

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